Teilungsvermessung

Eine Teilungsvermessung ist die Zerlegung eines Flurstücks in zwei oder mehrere neue Flurstücke. Dieses Verwaltungsverfahren wird notwendig, wenn Sie beabsichtigen, eine Teilfläche eines Grundstücks zu verkaufen oder zu erwerben. Ein selbstständiges Flurstück im Liegenschaftskataster ist Voraussetzung für den grundbuchrechtlichen Erwerb. Bei der Teilungsvermessung erfolgt zunächst die Übertragung der bestehenden und der neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit. Neue Grenzpunkte werden in der Örtlichkeit vermarkt. Nach der anschließenden Feststellung des neuen Grenzverlaufs erfolgt der Grenztermin. Zu diesem Termin werden alle beteiligten Grenznachbarn eingeladen und können sich über den Verlauf der neuen oder wiederhergestellten Grenzen äußern. Die neue Grenze wird rechtsverbindlich im Liegenschaftskataster nachgewiesen.

Referenzen
  • Rad- und Gehweg an der B42, Kaub
  • K 78, Holzhausen
  • Wegverbreiterung Oberwallmenach
  • L 333 / K 92 Oberwallmenach
  • K 99, Weisel
  • Anbindung Umgehung, Nastätten
  • ICE Neubaustrecke (an der A 3), Oberhonnefeld
  • Rad- u. Gehweg mit Unterführung, Holzhausen
  • L 318 in der Ortsdurchfahrt Schönborn
  • Retterter Kurve bei Holzhausen
  • Schlussvermessung K 96, Weidenbach