
Grenzfeststellung
Die Grenzfeststellung beinhaltet das Aufsuchen, Überprüfen, Dokumentieren und ggf. Vermarken einer Flurstücksgrenze im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens. Die festgestellte Flurstücksgrenze wird folglich im Liegenschaftskataster rechtsverbindlich nachgewiesen.
Die Durchführung solcher Verwaltungsverfahren ist ausschließlich öffentlichen Vermessungsstellen vorbehalten.
Referenzen
Grenzfeststellung bzw. -wiederherstellung:
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- Grenzfeststellung der Gemarkungsgrenzen von Miehlen und Marienfels
Die Grenzfeststellung der Gemarkungsgrenzen von Miehlen und Marienfels umfasste ca. 450 Grenzpunkte. - Baugebiet „Auf der kleinen Heck“, Birlenbach
- Obertiefenbach, Mühlenweg
- Friedrichstraße, Kördorf
- Feldstraße, Schweighausen
- Ausbau „Unter dem Weinberg“, Nastätten
- Endausbau „Auf der Burg“, Lierschied
- Baugebiet „Im Wässerland“, Filsen
- Abmarkung Sonderung „Am Höhlchen“, Gemmerich
- Braubacher Straße, Schweighausen
- „Im Großengarten“, Hunzel
- Grenzfeststellung der Gemarkungsgrenzen von Miehlen und Marienfels













