
Straßenschlußvermessung
Der Straßenbaulastträger beansprucht beim Neubau bzw. bei der Umgestaltung von Verkehrswegen Flächen. Für den grundbuchlichen Erwerb müssen neue Flurstücke entstehen und eine Vermessung wird unerlässlich.
Unsere Leistungen beinhalten
- Amtliche Aufnahme neuer Verkehrswege
- Enge Mitarbeit bei der Zuteilung neuer Flurstücksgrenzen (Teilungsentwurf) mit Bezug auf örtlichen Gegebenheiten und Vorgaben der zuständigen Behörde
- Amtlicher Grenztermin mit den beteiligten Grenznachbarn
- Amtliche Abmarkung und Dokumentation der neuen Flurstücksgrenzen
- Einwandfreie Fortführung des Liegenschaftskatasters
- Anerkannter Nachweis vom Katasteramt über die durchgeführte Schlussvermessung













