Straßenschlußvermessung

Der Straßenbaulastträger beansprucht beim Neubau bzw. bei der Umgestaltung von Verkehrswegen Flächen. Für den grundbuchlichen Erwerb müssen neue Flurstücke entstehen und eine Vermessung wird unerlässlich.

Unsere Leistungen beinhalten
  • Amtliche Aufnahme neuer Verkehrswege
  • Enge Mitarbeit bei der Zuteilung neuer Flurstücksgrenzen (Teilungsentwurf) mit Bezug auf örtlichen Gegebenheiten und Vorgaben der zuständigen Behörde
  • Amtlicher Grenztermin mit den beteiligten Grenznachbarn
  • Amtliche Abmarkung und Dokumentation der neuen Flurstücksgrenzen
  • Einwandfreie Fortführung des Liegenschaftskatasters
  • Anerkannter Nachweis vom Katasteramt über die durchgeführte Schlussvermessung