Gebäudeeinmessung

Die Gebäudeeinmessung dient der Aktualisierung der Liegenschaftskarte. Diese Karte ist Bestandteil zur Sicherung Ihres Grundeigentums und wird in vielen Bereichen als Planungsgrundlage benötigt. Jeder Grundstücks- und Gebäudeeigentümer ist verpflichtet Neubauten oder Grundrissveränderungen an Gebäuden auf seine Kosten einmessen zu lassen.
Um die Aktualität der Liegenschaftskarte zu gewährleisten, ist ein entsprechender Antrag bei einem ÖbVI oder beim zuständigen Katasteramt (spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus) zu stellen. Geschieht dies nicht, so erfolgt eine Einmessung von Amtswegen. Die Kosten trägt wiederum der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte.

Referenzen
  • Fa. Heuchemer, Miehlen
  • Fa. Taghleef Industries GmbH, Holzhausen